Für diese Sektoren werden zur Berechnung der Einkommensverluste folgende Beträge subtrahiert:
- Wert der landwirtschaftlichen, fischerei- oder aquakulturbezogenen Erzeugung nach den Überschwemmungen (erzeugte Menge x durchschnittlicher Verkaufspreis)
- Drei-Jahres-Durchschnitt des Produktionswertes, berechnet auf Grundlage der fünf vorangegangen Jahre unter Ausklammerung des höchsten und des niedrigsten Wertes.
Falls ein landwirtschaftlicher Betrieb
weniger als drei Jahre vor den Überschwemmungen gegründet wurde, wird als Referenzwert die gemittelte Produktion eines Betriebs vergleichbarer Größe aus demselben Sektor herangezogen.
Für Rückfragen hierzu wenden Sie sich bitte an die
Direktion Forschung und Entwicklung des ÖDW LNU, vorzugsweise per E-Mail an
secretariat.ddvl.rd.dgarne@spw.wallonie.be, ansonsten werktags von 9 - 16 Uhr telefonisch unter der Nummer 081/64.94.70
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